(elektrisch oder mechanisch)
Der ungehinderte bzw. gesteuerte Zutritt in Räume, Bereiche oder Gebäude durch Personen stellt ein erhebliches Risiko dar. Dies im privaten Bereich aber insbesondere im gewerblichen als auch bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Die Festlegung der Zutrittsberechtigung ist somit eine wesentliche Voraussetzung für ein umfassendes Sicherungskonzept. Schlagwörter wie steigende Kriminalitätsbelastung, Terrorismus, Sabotage, Wirtschaftsspionage, Brandstiftung, Vandalismus und Diebstahl untermauern die Notwendigkeit einer wirksamen Zutrittskontrolle nur noch. Ein weiterer Vorteil einer Zutrittskontrollanlage ist ebenso die Regelung des Personenflusses. Dies kann über Wege wie, Codeschlüssel, Codeschlösser oder sogar Fingerabdruck realisiert werden.
Neben der elektrischen Zutrittskontrolle kann ein Zugang auch mittel mechanischer Schließanlagen kontrolliert und gesteuert werden. Greifen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in diesem Gebiet zurück.